Stadt Passau,

Dienstleistungszentrum

Amt für Kinder, Jugend und Familie
   

Telefon: 

+49 (0) 851 396-700

 

 

Hinweise
Antragsdaten
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Auskunft aus dem Sorgeregister

-Negativbescheinigung-

Hinweis:

 

Mit diesem Formular kann das Jugendamt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter ausstellen. Die Bescheinigung erhalten Sie schriftlich per Post. In Einzelfällen kann es auch länger dauern, insbesondere wenn das Kind außerhalb des Stadtgebiets Passau geboren ist, denn in diesem Fall müssen wir erst die Bestätigung des Geburtsjugendamtes einholen.

 

Wenn Sie nicht in Passau gemeldet sind, kann Ihr Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nicht bearbeitet werden.

Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht möglich. In diesen Fällen dient das Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dem Nachweis der elterlichen Sorge.

 

Datenschutzhinweise:

 

Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. 

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht. Im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen werden Ihre Zahlungsdaten für die Abwicklung der Zahlung an den Zahlungsprovider der Stadt Passauweitergeleitet.

 

>>>Datenschutzerklärung Stadt Passau

 

Hinweis: der betroffene Kontakt (Dienststelle/ Ansprechpartner) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalilg registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-DIenste aller Behörden nutzen. Das Fomrular wir automatisch mit den Daten des Bürgerkonto befüllt

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Ihre Daten

Hinweis

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister wird Ihnen per Post zugeschickt.

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